Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und spezielle Tauglichkeitsuntersuchungen
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV bzw. nach §28 Gefahrstoffverordnung und §15 Biostoffverordnung auch unter Berücksichtigung von G-Grundsätzen
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem arbeitsmedizinischen Programm - Wismut (ZeBWis), nachgehende Untersuchungen asbeststaubgefährdeter Arbeitnehmer (ZAs) sowie Nachsorge-Untersuchungen für Arbeitnehmer nach Exposition mit krebserzeugenden Stoffen (ODIN)
Entsprechend den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen und den vorliegenden Ermächtigungen führen wir folgende spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch:
Die Ärzte des Institutes sind für alle aufgezählten Untersuchungen ermächtigt.
Spezielle Tauglichkeitsuntersuchungen
- Eignungsuntersuchung nach AWMF S2k Leitlinie sowie OEUK Guidlines für Arbeitnehmer auf Offshore Windenergieanlagen und anderen Offshore-Installationen, auch für Onshore-Installationen
(Occupational health screening for workers according to AWMF - S2k Guideline and OEUK Guidelines on offshore wind turbines and other offshore installations, also on onshore installations)
- Untersuchungen entsprechend der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für alle Klassen sowie zur Fahrgastbeförderung einschließlich Augenuntersuchung
- Feuerwehruntersuchungen für Mitglieder von freiwilligen und Berufsfeuerwehren entsprechend dem Grundsatz G 25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten), G 26.3 (Tragen von schwerem Atemschutz), G 41 (Arbeiten unter Absturzgefahr) sowie G 30 (Hitzearbeit)
- Untersuchungen nach der Gesundheitsschutz-Bergverordnung (GesBergV) und der Klima-Bergverordnung (KlimaBergV)
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach §20 Sprenggesetz (SprengG)
- Untersuchung nach VDV 714 (Eisenbahntauglichkeit)
- Motorsportuntersuchungen / Sportbootuntersuchungen
- Tauchsportuntersuchungen
- Fallschirmsportuntersuchungen
- Berufskundliche Untersuchungen
- Untersuchungen für Motorkettensägeführer